AGB – Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland (it.emsland) für Veranstaltungen im
 
Technologie- und Gründerzentrum IT-Zentrum Lingen
Kaiserstraße 10B
49809 Lingen (Ems).
 
Stand 28.05.2020

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Seminar- und Konferenzräumen sowie Veranstaltungsflächen der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland nachfolgend it.emsland genannt, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems), vertreten durch den Geschäftsführer, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Vertragspartner genannt.


  2. Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen  beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Vermietung an Privatpersonen ist ausgeschlossen.


  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch it.emsland.

  4. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, auch wenn it.emsland ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn it.emsland auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung

  1. Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung bindend. it.emsland ist nicht verpflichtet, einen übermittelten Antrag für eine Buchung oder Reservierung anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.


  2. Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse etc. hat der Vertragspartner auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, Brandwache, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.


  3. Die für die Räume und Veranstaltungsflächen geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Vertragspartner eingehalten werden. it.emsland bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von it.emsland allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.

§ 4 Rücktritt durch it.emsland

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von it.emsland gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist it.emsland zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


  2. it.emsland hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Rücktritt durch den Vertragspartner, Stornokosten

  1. Tritt der Vertragspartner von seinem Auftrag zurück, werden folgende Gebühren fällig / gilt folgende Berechnung:

• Bei Mitteilung weniger als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der Auftragssumme

• Bei Mitteilung mehr als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Auftragssumme

• Bei Mitteilung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei

§ 6 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

  1. Die endgültige Teilnehmerzahl sowie ggfs. Speisen- und Getränkeauswahl ist it.emsland spätestens sieben Werktage vorher mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.

§ 7 Mitbringen von Speisen, Getränken / Umsatzgarantie

  1. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und Konferenzen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch it.emsland.

§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit it.emsland für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt it.emsland von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der Zustimmung von it.emsland. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von it.emsland gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf it.emsland pauschal erfassen und berechnen.

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen. it.emsland übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. it.emsland ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit it.emsland abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Vertragspartner die Renovierungs- / Reparaturkosten.


  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner dies, darf it.emsland die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.


  4. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann it.emsland für die Dauer des Verbleibs Raummiete (je angefangenem Tag) gemäß der geltenden Tagesmieten berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, it.emsland der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Haftung des Vertragspartners für Schäden

  1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

§ 11 Verhaltensregeln

  1. it.emsland übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen und Gegenständen der Vertragspartner oder von Gästen einer Veranstaltung im Gebäude.


  2. Vorrichtungen zum Abspielen von Musik im öffentlichen Gebäudebereich/Foyer dürfen nur mit Kopfhörern oder mit schriftlicher Erlaubnis der it.emsland in angemessener Lautstärke verwendet werden. Andere Nutzer dürfen sich nicht beeinträchtigt fühlen.


  3. Mitarbeiter von it.emsland sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung jedem Vertragspartner und Besucher zur Erteilung eines Hausverbots weisungsberechtigt.


  4. Die Hausordnung und die Nutzungsordnung sind zur Kenntnis zu nehmen und in vollem Umfang einzuhalten. Sie ist unter www.it-zentrum-lingen.de /Hausordnung bzw. www.itzentrum-lingen.de/Nutzungsordnung einsehbar. Bei Zuwiderhandlung ist it.emsland zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

§ 12 Tarife und Zahlungsmodalitäten

  1. Alle Preise von it.emsland sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Vertragspartners.


  2. Die Zahlung ist unmittelbar mit der Rechnungsstellung fällig und auf das angegebene Konto der it.emsland einzuzahlen.

§ 13 Werbung

  1. Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung für eine in dem Räumen des IT-Zentrums vorgesehene Veranstaltung und werden dadurch wesentliche Interessen von it.emsland beeinträchtigt, so hat it.emsland das Recht, die Veranstaltung abzusagen.


  2. Es gelten explizit die in der Nutzungsordnung genannten Bedingungen für die Bewerbung einer Veranstaltung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


  2. Der Vertragspartner erteilt it.emsland die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden.


  3. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.


  4. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit it.emsland geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahekommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.


  5. Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland.