AGB – Coworking 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland (it.emsland) für die Nutzung der Infrastruktur des integrierten CoWorking-Space AnDock im Technologie- und Gründerzentrum IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems). 

Stand: 05.09.2023 

 

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Coworking-Leistungen der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems), nachfolgend it.emsland genannt, vertreten durch den Geschäftsführer, die diese für die Stadt Lingen gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt.

Geschäftsbedingungen der Coworker oder Dritter, nachfolgend Vertragspartner genannt, finden keine Anwendung, auch wenn it.emsland ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn it.emsland auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

 

§2 Leistungsbeschreibung, Laufzeiten

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von it.emsland ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung zur Nutzung in büroüblichem Umfang, die Vermietung einer Geschäftsadresse sowie die Bereitstellung von Schließfächern im Rahmen einer abgeschlossenen Mitgliedschaft. 
Grundvoraussetzung für die Nutzung der unter § 2 (1) aufgelisteten Leistungen ist der Abschluss einer Mitgliedschaft für eine in § 2 (2) genannten Nutzungsmöglichkeiten. 

it.emsland ist nicht verpflichtet, einen übermittelten Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar. 

 (2) Folgende Nutzungsmöglichkeiten werden derzeit angeboten: 

Coworking – Day Pass 

Die Tagesmitgliedschaft Day Pass berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung des bezahlten Coworking-Bereichs im IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems) an einem Werktag (Montag bis Freitag) zwischen 8 und 18 Uhr. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Sollten nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein, kann der Vertragspartner einen Mitarbeiter von it.emsland vor Ort kontaktieren, der für die Schaffung weiterer Plätze Sorge tragen wird. 

Coworking – Week Pass 

Die Wochenmitgliedschaft Week Pass berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung des bezahlten Coworking-Bereichs im IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems) in einer Arbeitswoche (Montag bis Freitag) zwischen 8 und 18 Uhr. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Sollten nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein, kann der Vertragspartner einen Mitarbeiter von it.emsland vor Ort kontaktieren, der für die Schaffung weiterer Plätze Sorge tragen wird. 

Coworking – 1-Month Pass 

Die 1-Monatsmitgliedschaft 1-Month Pass berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung des bezahlten Coworking-Bereichs im IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems) für einen vollen Kalendermonat (30 Tage). Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Sollten nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein, kann der Vertragspartner einen Mitarbeiter von it.emsland vor Ort kontaktieren, der für die Schaffung weiterer Plätze Sorge tragen wird. 

Coworking – Resident Flex 

Die Monatsmitgliedschaft Resident Flex berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung des bezahlten Coworking-Bereichs im IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems) für einen vollen Kalendermonat. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Sollten nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein, kann der Vertragspartner einen Mitarbeiter von it.emsland vor Ort kontaktieren, der für die Schaffung weiterer Plätze Sorge tragen wird. 

Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietverhältnis Resident Flex beträgt einen Monat. 

Die Monatsmitgliedschaft Resident Flex ist monatlich kündbar. Es verlängert sich automatisch um einen Kalendermonat, solange es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. 

Coworking – Resident Fix  

Die Monatsmitgliedschaft Resident Fix berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung eines separierten, bezahlten Coworking-Bereichs (Arbeitsplatz) im IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems) für einen vollen Kalendermonat. Die Nutzung eines bestimmten, zugewiesenen Arbeitsplatzes ist in diesem Tarif Vertragsbestandteil und explizit vorgesehen. Ein fester Arbeitsplatz kann durch den Vertragspartner nach Rücksprache mit it.emsland bestimmt und zugewiesen werden (sofern verfügbar). it.emsland behält sich jedoch das Recht vor, zugewiesene Arbeitsplätze nachträglich zu ändern. 

Die Mindestvertragslaufzeit für eine Monatsmitgliedschaft Fix Desk beträgt einen Monat. 

Die Monatsmitgliedschaft Fix Desk ist monatlich kündbar. Sie verlängert sich automatisch um einen Kalendermonat, solange sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. 

Der Vertragspartner kann von seiner aktiven Mitgliedschaft jederzeit in eine andere in § 2 (2) genannte Nutzungsmöglichkeit wechseln. Dazu muss er die aktuell gebuchte Nutzungsmöglichkeit kündigen und kann daraufhin eine neue Nutzungsmöglichkeit buchen. 

Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für die richtige Auswahl des Startdatums der neuen Nutzungsmöglichkeit und die fristgerechte Kündigung der alten Nutzungsmöglichkeit. 

(3)Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Preise und Konditionen der durch it.emsland angebotenen Coworking-Dienstleistungen sind den Konditionen auf https://itz.li/co/ zu entnehmen. 

(4)Die Arbeitsplätze enthalten folgende Ausstattung: Tisch, Stuhl, Stromanschluss und/oder Strom sowie Internetzugang (W-LAN). 

(5) Der Vertragspartner hat bei Belegung seines Arbeitsplatzes diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vor Beginn seiner Arbeit im Coworking Space einem Mitarbeiter von it.emsland zu melden. Bei Nichtanzeige entfallen etwaige Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche. 

(6) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Vertragspartner nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch it.emsland. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt it.emsland zur fristlosen Kündigung. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von it.emsland bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Vertragspartner und Nutzer verursachen. 

(7) Arbeitsplätze im Resident-Flex-Bereich sind am Ende jeden Nutzungstages vom Vertragspartner komplett zu räumen und gesäubert zu hinterlassen bzw. zurückzugeben. Arbeitsplätze im Fix-Desk-Bereich sind am Ende jeden Nutzungstages vom Vertragspartner gesäubert zu hinterlassen. 

(8) it.emsland übernimmt im Coworking Space keine Haftung für Gegenstände und Unterlagen des Vertragspartners. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen können durch den Vertragspartner Schließfächer/Büroschränke (nach Verfügbarkeit) angemietet werden. 

 

§3 Vertragsschluss, Registrierung und erstmalige Anmeldung

(1) Die Registrierung und Buchung der Coworking-Dienstleistungen erfolgt über das unter https://itz.li/co/ erreichbare Online-Buchungssystem von it.emsland. Der Vertragspartner muss seine gültige Kontaktdaten, eine gültige Rechnungsadresse sowie Zahlungsmethode angeben. Er kann zur Vereinfachung wiederkehrender Buchungen auch ein Kundenkonto anlegen. 

(2) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden bzw. erfolgen. Tritt nach der erstmaligen Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Änderungen gegenüber it.emsland unverzüglich mitzuteilen. 

(3) Eventuell entstehende Kosten und/oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Vertragspartner. Verlängerungen der Mitgliedschaft bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach dem gleichen Muster. 

(4) Nach der Registrierung und vor der erstmaligen Nutzung des Coworking Space müssen sich Vertragspartner am Empfang im Erdgeschoss des IT-Zentrum Lingen während der Öffnungszeiten anmelden. it.emsland behält sich das Recht vor, eine Abschrift der Daten eines gültigen Lichtbild-Ausweises des Vertragspartners zur Dokumentation anzufertigen; im Fall ausländischer Dokumente kann auch eine Kopie gefertigt werden. 

(5) Beim ersten Besuch des IT-Zentrum Lingen werden dem Vertragspartner ein ggf. elektronischer Zugangsschlüssel für das Gebäude und den Co-Working-Bereich, sowie ggfs. ein Schlüssel für ein angemietetes Schließfach übergeben. Der Verlust des im Rahmen des Mietverhältnisses ausgehändigten Zugangsschlüssels sowie des Schließfachschlüssels ist unverzüglich zu melden.  Bei Verlust einer dieser Medien werden dem Vertragspartner 100 € netto pro Medium in Rechnung gestellt.  

(6) Schuldhafter Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt it.emsland zur Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten, bis der Rückstand ausgeglichen ist. 

 

§4 Vertragsdurchführung

(1) Der Abschluss einer Mitgliedschaft über eine der in § 2 (2) genannten Nutzungsmöglichkeiten berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung eines Arbeitsplatzes im bezahlten Coworking-Space-Bereich sowie der allgemeinen Gemeinschaftsflächen, wie die Teeküche und den Loungebereich im Obergeschoss sowie der Toiletten. 

(2) Ein Arbeitsplatz besteht aus Stuhl, anteiliger Tischfläche an Großtischen bzw. ggf. Schreibtisch sowie dem Zugriff auf das W-LAN für den Coworking-Space bereit gestellt WLAN von it.emsland. Der Vertragspartner hat nur bei einer Fix-Desk-Monatsmitgliedschaft Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz (Schreibtisch). 

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, it.emsland seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zur Verfügung zu stellen, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. 

(4) Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworking Space Arbeitsplatzes oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste dürfen lediglich in den Gemeinschaftsflächen empfangen werden. 

(5) it.emsland darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Vertragspartner, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Vertragspartners und keiner Fristsetzung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Vertragspartner das Nutzungsentgelt nicht mindern. 

(6) Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet. 

 

§5 Zugangsbedingungen, Öffnungszeiten und Verhaltensregeln

(1) Zugang zum Coworking Space von it.emsland wird dem Vertragspartner, je nach den Bestimmungen der gewählten Nutzungsmöglichkeit, ganztägig an 365 Tagen im Jahr per elektronischer Zugangsschlüssel gewährt. 

(2) Als Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-In des Vertragspartners, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages. Die gebuchte Leistung steht somit ab 00:00 Uhr des gebuchten Nutzungstages bis 24:00 Uhr desselben Tages zur Verfügung. Bei Day Pass Tagestickets steht die gebuchte Leistung werktags (Montag bis Freitag) ab 09:00 Uhr des gebuchten Nutzungstages bis 24:00 Uhr desselben Tages zur Verfügung. 

(3) it.emsland informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden, z. B. im Falle von eigenen Veranstaltungen und Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. it.emsland wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen. 

(4) it.emsland behält sich das Recht vor, Vertragspartner im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige Hausordnung von it.emsland, die in den Geschäftsräumen aushängt. 

(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von it.emsland Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße berechtigen it.emsland, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. it.emsland bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern. 

(6) Der Vertragspartner wird gebeten, Arbeitsplätze und Räumlichkeiten aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche stellen keine Ablageflächen für private Gegenstände dar. Papier und Müll sind entsprechend in den dazu vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Unterlagen und Gegenstände haftet der Vertragspartner selbst. 

(7) Vertragspartnern ist es untersagt, Flucht- und sonstige Zugangswege durch Abstellen jedweder Gegenstände zu versperren. 

(8) Eingangstüren werden zeitgesteuert automatisch geöffnet bzw. geschlossen. Sie dürfen nicht – auch nicht nur für kurze Zeit – unbeaufsichtigt offengehalten werden. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu beachten. Vertragspartner ohne gültige Mitgliedschaft und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze im bezahlten Coworking-Bereich besetzen oder in Anspruch nehmen. 

(9) Im IT-Zentrum Lingen herrscht absolutes Rauchverbot. Das Verbot gilt ebenfalls für den Gebrauch von E-Zigaretten und Wasserpfeifen (Shishas). Vor der Eingangstür des IT-Zentrums Lingen befindet sich ein Aschenbecher, der ausschließlich zu benutzen ist. 

(10) Im Coworking-Bereich sind Gespräche in normaler Lautstärke zu führen. Auch im Küchenbereich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. 

(11) Smartphones und andere technische Geräte sind grundsätzlich lautlos zu schalten. Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Coworking-Bereichs mitzunehmen oder in einem angemieteten Schließfach zu deponieren. it.emsland übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen und Gegenständen der Vertragspartner im Gebäude. 

(12) Vorrichtungen zum Abspielen von Musik dürfen nur mit Kopfhörern in angemessener Lautstärke verwendet werden. Andere Nutzer dürfen sich nicht beeinträchtigt fühlen. 

(13) Aus hygienischen Gründen und um Menschen mit Allergien zu schützen ist es leider nicht gestattet, Haustiere oder sonstige Tiere mit ins IT-Zentrum Lingen zu bringen. 

(14) Mitarbeiter von it.emsland sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung jedem Vertragspartner und Besucher zur Erteilung eines Hausverbots weisungsberechtigt. 

 

§6 Tarife und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise von it.emsland sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise, die auf www.itz.li/co einsehbar sind. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Vertragspartners. 

(2) Der Vertragspartner ermächtigt it.emsland zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder einen alternativen, zu benennenden Zahlungsanbieter (z.B. PayPal oder Kreditkarte). it.emsland behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren. 

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die it.emsland infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 

(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat er it.emsland Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Fall des Verzug-Eintritts ist it.emsland berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu sperren. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt. 

(5) Der Vertragspartner hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen den Vertragspartner nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt it.emsland die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet it.emsland überzahlte Beträge dem Vertragspartner. Veranlasst der Vertragspartner eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für it.emsland zu seinen Lasten und it.emsland ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. 

(6) it.emsland behält sich vor, für überlassene Sachen wie Schlüssel oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben. 

 

§7 Datenschutz

(1) it.emsland beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und verpflichtet sich der Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Die Datenschutzbestimmungen sind unter www.itz.li/Datenschutz jederzeit online abrufbar. 

(2) Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch it.emsland sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt. 

(3) Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. it.emsland verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und technisch möglich ist. 

(4) it.emsland erfasst auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO die Anwesenheit der Vertragspartner in den Räumlichkeiten durch die eigenständigen Anmeldungen der Vertragspartner im W-LAN von it.emsland. Diese Daten werden zu Sicherheitszwecken und zur Optimierung der Auslastung des Coworking Space erhoben und gespeichert und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 30 Tagen gelöscht. it.emsland erhebt und speichert dabei Daten in nicht personalisierter, anonymisierter Form. Die Daten geben somit keinen Rückschluss auf einzelne Personen oder personenbezogene Daten und Bewegungsprofile. 

(5) Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn it.emsland der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von it.emsland oder seiner Vertragspartner zu beeinträchtigten. 

(6) Die Räumlichkeiten des IT-Zentrums Lingen (einschließlich des CoWorkingSpace-Bereichs) werden in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist gelöscht. Die digitale Zugangskontrolle von it.emsland registriert, welcher Zugangschip wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient allein Sicherheitsgründen. 

 

§8 Kündigungen

(1) Bei monatlichen Mitgliedschaften beträgt die vertragliche Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende. Der Antrag auf Kündigung muss fristgerecht schriftlich bei it.emsland eingegangen sein, damit die Kündigung bereits für den Folgemonat wirksam wird. Alternativ wird die Kündigungswirksamkeit automatisch auf den einen Monat später folgenden Monat erweitert. 

(2) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. 

(3) it.emsland kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzt. 

(4) Hat der Vertragspartner Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben, ist it.emsland berechtigt, vorausbezahlte Beiträge einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Vertragspartner zur weiteren Anmietung von Dienstleistungen und Ressourcen bei it.emsland auszuschließen. 

(5) Gibt der Vertragspartner den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber it.emsland für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen. 

(6) Ein Mietverhältnis verlängert sich automatisch nach Ablauf der Gültigkeit um einen weiteren Monat sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde.  

 

§9 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Vertragspartner hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend zu besichtigen. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. it.emsland übernimmt gegenüber dem Vertragspartner bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Vertragspartner erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. 

(2) In allen Fällen, in denen it.emsland im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet it.emsland nur, soweit dem Unternehmen, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, it.emsland fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 

(3) Der Vertragspartner erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern it.emsland diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 

(4) it.emsland übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Vertragspartner, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, insbesondere im Rahmen der Nutzung des W-LANs von it.emsland, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu it.emsland unterbleiben. Sofern it.emsland von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Vertragspartner it.emsland von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Vertragspartner ersetzt it.emsland die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass it.emsland von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. 

(5) Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schließfächer, Schränke o. ä. ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. it.emsland haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderoben wird keine Haftung übernommen. 

 

§10 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Vertragspartner hat alle Gegenstände und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung bzw. des Vertrags in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an it.emsland zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind it.emsland vollumfänglich vom Vertragspartner zu ersetzen. Sofern nicht vom Vertragspartner vorgenommen, wird für eine notwendige Reinigung und ggfs. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes eine pauschale Gebühr in Höhe von 150 € je Arbeitsplatz berechnet. 

(2) Der Vertragspartner hat sämtliche Zugangsschlüssel, Schließanlage- und Schrankschlüssel, Anlagen, Einrichtungen und Zubehör an it.emsland zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann it.emsland auf Kosten des Vertragspartners einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Werden zurückgelassene Gegenstände nicht nach einmaliger schriftlicher Aufforderung binnen sechs Wochen durch den Vertragspartner abgeholt, behält sich it.emsland das Recht vor, diese kostenpflichtig zu entsorgen. 

(3) Gibt der Vertragspartner den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber it.emsland für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind. 

 

§11 Geschäftsadresse

(1) Mit der von it.emsland bestätigten Buchung eines Coworking-Arbeitsplatzes Resident Flex/Resident Fix (ausgewiesen als Zusatzservices „Geschäftsadresse“) erwirbt der Vertragspartner das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die zur Verfügung gestellte Anschrift „Kaiserstraße 10B, 49809 Lingen (Ems)“ als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Vertragspartner erwirbt darüber hinaus die Befugnis, die Adresse bei allen sonstigen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Handelsregistereintragung) und z.B. im Impressum einer Website oder auf dem Geschäftspapier als alleinige Geschäftsanschrift anzugeben. 

(2) Preise und Leistungen des durch it.emsland angebotenen Zusatzservices „Geschäftsadresse“ sind der Tarifliste auf https://www.itz.li/co zu entnehmen. 

(3) Zur Nutzung des Zusatzservices „Geschäftsadresse“ ist ein Gewerbeschein zwingend erforderlich. Dieser ist it.emsland bei der erstmaligen Anmeldung im Coworking Space durch den Vertragspartner vorzulegen. it.emsland behält sich das Recht vor, eine Abschrift oder Kopie der Gewerbeanmeldung des Vertragspartners zur Dokumentation anzufertigen. Der Vertragspartner hat des Weiteren zu beachten, dass die von it.emsland zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse so lange nicht zur Gewerbeanmeldung und zur Begründung einer Zuständigkeit des Finanzamts genutzt werden darf, bis der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. 

(4) In jeglichen Fällen ist dem Vertragspartner die Nutzung der Geschäftsadresse über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus untersagt. Bei unbefugter Weiternutzung der Geschäftsadresse über einen Zeitraum von sechs Wochen nach Vertragsende hinaus, kann it.emsland eine Strafzahlung von 500 EUR netto pro Monat in Rechnung stellen. it.emsland behält sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor. 

(5) Der Vertragspartner hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der Geschäftsadresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen Aktivitäten sowie eventuell angestrebten Handelsregistereintragungen oder sonstigen Genehmigungen erfüllt sind. it.emsland übernimmt hierfür keinerlei Haftung. 

 

§12 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

(1) Der Vertragspartner willigt ein, dass it.emsland oder durch it.emsland beauftragte Dritte Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von it.emsland erstellt. it.emsland ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Vertragspartner stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu. 

 

§13 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Der Vertragspartner erteilt it.emsland die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden. 

(3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung. 

(4) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit it.emsland geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke. 

(5) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland.